Optimierungsvorschläge und Forderungen des Schwerhörigen-Vereins Nordwestschweiz (SVNWS)

Das heutige einstufige Pauschalsystem muss geändert werden

Die Pauschale ist nur bei standardisierten Hilfsmitteln sinnvoll, bei denen die Versorgung im Regelfall immer gleich viel kostet.“ Diese Erkenntnis des Bundesrats von Juni 2024 zur Wirkung von Vergütungsinstrumenten bei Hilfsmitteln zeigt exakt die Krux, weshalb das aktuelle Pauschalsystem bei der Hörgeräteversorgung so problematisch ist: Eine Hörgeräteversorgung kann aus Komplexitätsgründen niemals in eine einzige Standardkategorie gefasst werden:

Haltung SVNWS zu Bericht Bundesrat zu Postulat Hilfsmittel 2019

Stark betroffene Menschen können mit einer Pauschale von CHF 1‘650 im heutigen Schweizer Markt keine genügend guten Hörgeräte kaufen. Die Pauschalen reichen inklusive Dienstleistungskosten meist nicht einmal für Einsteigerhörgeräte.

Informationsmangel und Kostenintransparenz behindern den Wettbewerb
Es besteht eine Informationsasymmetrie zu Gunsten der Branche und zu Lasten der Hörgerätetragenden. Der Bundesrat gesteht ein, dass selbst bei den Behörden Wissen und Erfahrung im Bereich Hörversorgungen fehlt.
Bei den Verkaufsstellen besteht eine grosse Kostenintransparenz bezüglich Hörgerätepreise, Dienstleistungspreise und Dienstleistungsumfang. Zusammen mit der fehlenden Hörgeräteklassierung ist seitens der Käuferschaft ein Kosten/Nutzen-Vergleich praktisch unmöglich.

Der SVNWS schlägt folgende Optimierungen vor:

  • Das bisher einstufige Pauschalsystem in ein mehrstufiges umwandeln, aber nur für die Abgeltung der Hörgeräte, nicht für die Dienstleistungskosten. Hörgeräte abstufen in Hörgeräteklassen. Hörgeräteklassen je nach Grad der Schwerhörigkeit mit entsprechenden Leistungs- und Ausstattungsanforderungen (3-5 Klassen, inkl. Härtefälle, ev. Unterklassen nach Hörgeräte-Bauart).
  • Aufnahme von Hörgeräten in die METAS-Liste nur mit Definition der Hörgeräteklasse und realistischen Preisfestsetzungen pro Hörgeräteklasse.
  • Dienstleistungen sollen nicht pauschaliert, sondern in Tarifverträgen geregelt werden.
  • Zusatzgeräte zu Hörversorgungen sollen bei Bejahung der Notwendigkeit aus Expertise in die Kostengutsprache aufgenommen werden können.
  • Aufbau des nötigen Fachwissen seitens der Bundesbehörden, um die neutrale Beratung von Betroffenen und die Einführung der Hörgeräteklassifizierung zu ermöglichen.
  • Kostentransparenz bei den Verkaufsstellen schaffen.
    Verkaufsstellen sollen Hörgerätepreise nach Hörgeräteklassen klar benennen.
    Preise für Dienstleistungsangebote sollen mit Umfang und Gültigkeitsdauer separat zu Hörgerätepreisen ausgewiesen werden.
  • Anpassung der Hörgeräte nur durch Fachpersonen ermöglichen.
    Analog Deutschland, das als Vorbild für das Pauschalmodell in der Schweiz gedient hat, sollen vergütungsberechtigte Hörversorgungen nur von ausgewiesenen Fachpersonen durchgeführt werden dürfen.
    Für die SUVA gilt dies bereits heute. Es ist nicht einzusehen, warum das für die AHV/IV nicht verlangt wird. Das BSV kann damit zudem besser sicherstellen, dass bei Hörversorgungen Bundesgelder sorgfältig verwendet werden.
  • Härtefallverfahren vereinfachen und Kostengutsprachen unabhängig vom Alter gestalten.
    Die Härtefallverordnung ist dahingehend anzupassen, dass ein Härtefallantrag unabhängig vom Lebensalter einer betroffenen Person eingereicht werden kann. Zudem soll ab dem zweiten Antrag das Verfahren vereinfacht durchgeführt werden können. Härtefallverfahren vereinfachen

PDF zum Download

Arbeitsgruppe „Hörgeräte sind in der Schweiz zu teuer“, SVNWS, August 2024

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